Machen Sie den wichtigsten Schritt in Ihre berufliche Zukunft

Sie sind eine erfahrene medizinische Fachperson oder ein erfahrener IT-Spezialist, ein Ingenieur oder ein Techniker und Sie möchten Ihren beruflichen Karriereweg in der Schweiz fortsetzen… Dann sind Sie bei uns richtig.

Die Arbeitgeber in der Schweiz arbeiten schon seit Jahren mit Personal anderer Nationalitäten zusammen. Gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte und Fachkräfte in Mangelberufen haben besonders gute Chance auf eine schnelle Anstellung in der Schweiz.

Die Schweiz gehört zu den beliebtesten Auswanderungszielen besonders der EU-Länder. Hohe Lebensqualität und das hohe Lohnniveau, ziehen die Arbeitnehmer aus der EU zum Leben und Arbeiten in die Schweiz.

Was hindert Sie daran, Ihr Leben zu verändern? Wir helfen Ihnen dabei.


Das sind die meistgesuchten und begehrtesten Berufe der Schweiz

Medizinberufe:
  • Ärzte/Fachärzte

  • Pflegefachpersonal

  • Dipl. Medizinisch-technisches Fachpersonal

  • Fachmann/-frau Gesundheit FaGe

  • Med. Praxisassistent/In

  • Dipl. Medizinisch-therapeutisches Fachpersonal

Technische und IT-Berufe:
  • Maschinenbauingenieure

  • Elektroingenieure 

  • Java / Javascript Entwickler

  • Cloud System Engineer

  • C# / .NET / C++ Software Engineer

  • Mobile-App Entwickler

  • Data Migration IT-Spezialist


Arbeitsbedingungen in der Schweiz

Schweizerinnen und Schweizer haben die höchsten Löhne in Europa. Das Spitzenlohnland in Europa bleibt weiterhin die Schweiz auf Platz 1. Die Schweiz bietet die attraktiven und fortschrittlichen Anstellungsbedingungen, 40 bis 42-stündige Arbeitswoche und in der Regel einen 13. Monatslohn. Die Ferientage sind je nach Alter, Branche und Kanton unterschiedlich und variieren zwischen 22 und 30 Arbeitstagen pro Jahr. Dazu kommen noch ca. 10 Feiertage dazu. Die Sozialleistungen sind ausgezeichnet. Die Probezeit dauert in der Regel zw. 1-3 Monate.


Arbeiten in der Schweiz für Personen aus einem EU/EFTA-Land

Für Angehörige der EU/EFTA gilt die volle Personenfreizügigkeit. Das heisst, sie dürfen in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten.

Für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit (Stellenantritt) bis zu drei Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr benötigen EU-26/EFTA-Staatsangehörige keine Bewilligung. Der zukünftige Schweizer Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Erwerbstätigkeit über das elektronische Meldeverfahren anzumelden. Die Meldung muss spätestens am Tag vor der Arbeitsaufnahme erfolgen.

Für längere Aufenthalte benötigen EU-26/EFTA-Staatsangehörige eine Aufenthaltsbewilligung. Die Meldung muss vor Antritt der Stelle bei der Wohngemeinde erfolgen. Vorzuweisen sind gültige Identitätskarte oder gültiger Pass und Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitsbescheinigung (bspw. Arbeitsvertrag).


Chance für Arbeitnehmer aus Drittstaaten (Kontingente)

Arbeitsbewilligungen für Nicht-EU/EFTA-Angehörige

Der Arbeitgeber, welcher Sie anstellen möchte, reicht das Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde ein. Bei positiver Beurteilung des Kantons wird das Gesuch ans Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreitet. Der Entscheid des SEM erfolgt mittels Verfügung an die beteiligten Parteien und an die kantonalen Behörden und berechtigt nicht zur Einreise in die Schweiz.

Bei visumpflichtigen Personen übermittelt die kantonale Migrationsbehörde elektronisch die Ermächtigung zum Ausstellen eines Visums an die Schweizer Vertretung im Ausland. Sie können das Visum dort abholen. Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle melden, erst dann dürfen Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Für die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen gelten u.a. folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Die Zulassung erfolgt im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Interesses.
  • Die Zulassung ist nur im Rahmen der festgelegten Kontingente möglich.
  • Drittstaatenangehörige können nur angestellt werden, wenn sich niemand im Inland und aus den EU-/EFTA-Staaten finden lässt.
  • Zugelassen werden Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte. Als qualifizierte Arbeitskräfte gelten in erster Linie Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, besonderer fachlicher Ausbildung sowie mehrjähriger Berufserfahrung. Für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen werden auch Integrationskriterien berücksichtigt: berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, Sprachkenntnisse und Alter.
  • Die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen denjenigen der Inländerinnen und Inländer entsprechen.

Ohne Ausbildung geht es kaum

Allerdings, ohne Ausbildung oder Weiterbildung wird es schwierig, im heutigen Job-Umfeld, als ausländische Arbeitskraft eine freie Stelle in der Schweiz zu finden.